Yacht vererben

Ein Todesfall in der Familie trifft einen oftmals plötzlich und unerwartet. Neben der Trauer ist dann noch das Erbe zu verwalten. Oftmals ist kein Testament verfasst, dann greifen die gesetzlichen Regelungen. In den §§ 1924 ff. BGB ist festgelegt, wer zu welchen Anteilen erbt. An erster Stelle stehen neben dem Ehegatten die Kinder des Erblassers. Die Kinder erben zu gleichen Teilen, der Ehepartner ist neben ihnen zu einem Viertel der Erbschaft als gesetzlicher Erbe berufen. Es entsteht dann eine gesetzlich vorgesehene Erbengemeinschaft.
Trotz allen Bemühungen kommt es innerhalb einer Erbengemeinschaft oft zu Konflikten und es wird monatelang miteinander um das Erbe gerungen.

In dieser Zeit wird der ehemals gepflegte Garten des Verstorbenen zum Dschungel und im Haus entsteht eine dicke Staubschicht. Umstände, die aber nach wenigen Stunden wieder behoben sind.

Doch was passiert mit der Yacht im Hafen?

Boote erleiden witterungsbedingt schnell einen hohen Wertverlust, sollte man sie nicht pflegen. Dreck brennt sich ins Gelcoat ein, aus dem Teakdeck lassen sich bald nicht mehr alle grünen Stellen schrubben. Auch das laufende Gut verkommt von Tag zu Tag. Ein Erbstreit kann Ihre Yacht also schon nach wenigen Monaten in einen Zustand versetzten, der nur mit einem hohen zeitlichen und finanziellen Aufwand wieder halbwegs zu beheben ist. Wir alle kennen das traurige Bild einer ehemals wunderschönen, nun aber verwahrlosten Yacht im Hafen.

Um diese Entwicklung zu verhindern, bietet es sich an jetzt ein Testament aufzusetzen und einen Anwalt als Testamentsvollstrecker einzusetzen. Der Erblasser kann hier verfügen, dass das Schiff im Todesfall durch den Anwalt veräußert wird und der Erlös an die Erbengemeinschaft weitergegeben wird.

So werden sich all die fürs Schiff aufgewandten Stunden bezahlt machen, denn ihre Yacht wird schnell an einen anderen Segler vermittelt. Ein Erbstreit kann diesem nicht entgegen stehen.

Sollten Sie sich für diesen simplen Weg entscheiden, kontaktieren Sie uns gerne. Wir stehen Ihnen mit unserem kombinierten Fachwissen über Erbrecht und Wassersportangelegenheiten gern zur Seite und helfen Ihnen, die richtige Lösung zu finden.